Und auch der Bevollmächtigte braucht für einen Therapieabbruch heute regelmäßig die Zustimmung eines - fachlich oft nicht qualifizierten - Vormundschaftsgerichtes.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 24.09.2004)
Therapieabbruch möglich Überrascht waren die Forscher bei den Gehirnuntersuchungen, als sie spezielle Nervenimpulse fanden, die bei Wachkoma-Patienten bislang noch nicht gemessen worden waren.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)