Sie beinhaltet die Schaffung einer Aufsichtsorganisation und den Erlaß allgemeiner Aufsichtsanordnungen (vgl. Thume, Die Haftung des Spediteurs für Kardinalfehler und grobe Organisationsmängel, abgedr. in TransportR 1991, 209 ff. (211)).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)