Das Bundesaufsichtsamt für Wertpapierhandel, das von vornherein vermutete, dass im Thyssen-Krupp-Gerangel ein Insider sein Geheimwissen ausgeplaudert haben könnte, verlangte vom Oberaufseher Thyssens die Nennung seines Informanten.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)