Nach entsprechender Prüfung durch die Straßenverkehrsbehörde liegt die Umsetzung dann bei den Tiefbauämtern des jeweiligen Bezirks.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Ziel der Aktion: Es soll ermöglicht werden, die Freiflächen beispielsweise als Straßenland den Tiefbauämtern oder wohnungsnahe Grünflächen den Wohnungsbaugesellschaften endgültig zuzuordnen und diese als Eigentümer ins Grundbuch einzutragen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)