Tiefseebergbaus

  1. Ihre Aufgabe: Kontrolle des Seerechts, Entscheidungen über strittige Fragen der Abgrenzung nationaler Meereszonen, des Zugangs zur See, der Schifffahrt, der Fischerei, des Tiefseebergbaus und der Meeresforschung. ( Quelle: DIE WELT 2000)