Der 51-Jährige gab zu, die beiden Tiger im Auftrag des Tierhalters in Frankfurt eingeschläfert zu haben, da sie angeblich an gesteigerter Aggressivität litten.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 28.03.2002)
Neben die zivilrechtliche Haftung des Tierhalters auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld kann im Einzelfall aber auch eine strafrechtliche Verantwortung treten.
( Quelle: Tagesspiegel 1999)
Dies sollte bei Spaziergängen in Wald und Feld ohnehin im Interesse des Tierhalters geschehen, lautet der Rat der Fachleute, denn die Tollwut mache auch vor Hunden nicht halt.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 13.10.2004)