Tierhalters

  1. Der 51-Jährige gab zu, die beiden Tiger im Auftrag des Tierhalters in Frankfurt eingeschläfert zu haben, da sie angeblich an gesteigerter Aggressivität litten. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 28.03.2002)
  2. Neben die zivilrechtliche Haftung des Tierhalters auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld kann im Einzelfall aber auch eine strafrechtliche Verantwortung treten. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)
  3. Dies sollte bei Spaziergängen in Wald und Feld ohnehin im Interesse des Tierhalters geschehen, lautet der Rat der Fachleute, denn die Tollwut mache auch vor Hunden nicht halt. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 13.10.2004)