Nachdem zunächst die Möglichkeit der Beantragung einer einstweiligen Verfügung gegen eine weitere Aufführung des Stückes geprüft, aber gleich wieder verworfen wurde, erstattete man Anzeige wegen Tierqäulerei und rief das Veterinäramt Kreuzberg zu Hilfe.
( Quelle: TAZ 1989)