Timesharing-Kunden

  1. Bis das Gesetz aber in Kraft tritt, ist erhöhte Vorsicht geboten - auch wenn immer mehr deutsche Gerichte geprellten Timesharing-Kunden recht geben und das Verhalten der hartnäckigen Schlepper als sitten- und wettbewerbswidrig verurteilen. ( Quelle: Die Zeit 1995)