Tochterunternehmer

  1. Dabei handelt es sich in der Regel um reine Tochterunternehmer regulärer Banken, deren Aufgabe vorrangig in Geschäften bestand, wie sie normalen Geldinstituten entweder untersagt sind oder die unter Kontrolle des Finanzministeriums stehen würden. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)