Todesschüsse

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  1. Im Jahr 1997 war Krenz wegen der Todesschüsse an der deutsch-deutschen Grenze zu sechseinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 21.03.2003)
  2. Bei einer an den Menschenrechten orientierten Auslegung habe die Befehls- und Staatspraxis der DDR nicht zur Rechtfertigung der Todesschüsse führen können. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  3. Drei weiteren Fällen, die bis in die 60er Jahre hinein in die Schlagzeilen gerieten, nimmt er sich an: "Der Affäre Conti", der "Todesschüsse von Uckro" und dem "Feuerteufel" aus dem Raum Cottbus. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  4. Londons Polizeichef Ian Blair höchstselbst hat eine unabhängige Untersuchung der Todesschüsse zu verhindern versucht. ( Quelle: Die Welt vom 20.08.2005)
  5. Damit müßten die drei Mitglieder des ehemaligen Nationalen Verteidigungsrates der DDR, Hans Albrecht, Heinz Keßler und Fritz Streletz wegen der Todesschüsse an der innerdeutschen Grenze ins Gefängnis. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  6. Innensenator Eckart Werthebach hat den Vorwurf einer Aktenmanipulation im Zusammenhang mit der Aufklärung der Todesschüsse auf Kurden am israelischen Generalkonsulat als unzutreffend zurück gewiesen. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)
  7. Mit diesem Urteil endet der vermutlich letzte Prozess wegen der Todesschüsse an Mauer und Stacheldraht. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 07.08.2004)
  8. Krenz war wegen der Todesschüsse an der Mauer zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt worden und trat seine Strafe am 13. Januar in Hakenfelde an. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
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