Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft ermitteln nun sowohl wegen der Messerattacken als auch wegen des Todesschusses.
( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 15.04.2005)
Ein heute 54jähriger Grenzsoldat ist gestern wegen des Todesschusses auf einen Schwimmer im Jahr 1961 zu einer Bewährungsstrafe von 18 Monaten verurteilt worden.
( Quelle: TAZ 1997)
Gegen die noch vor einigen Jahren abgelehnte Regelung zur Einführung des gezielten Todesschusses gibt es in der Fraktion keinen Widerstand mehr.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)