Todsünden

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  1. Nach Ansicht des OLG sind Geschwindigkeitsüberschreitungen jedoch keine geringfügigen Ordnungswidrigkeiten, sondern gehören als eine Hauptursache von Unfällen zu den "Todsünden" eines Kraftfahrers. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  2. Auf Erden haben die Todsünden ihre Bedeutung indes nicht verloren. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 24.12.2002)
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