Nach Ansicht des OLG sind Geschwindigkeitsüberschreitungen jedoch keine geringfügigen Ordnungswidrigkeiten, sondern gehören als eine Hauptursache von Unfällen zu den "Todsünden" eines Kraftfahrers.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
Auf Erden haben die Todsünden ihre Bedeutung indes nicht verloren.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 24.12.2002)