Bedenken hatten die Vergaberechtler gehabt, weil der Ausschreibungstext keine konkreten Angaben über die Standorte der Werbeanlagen gemacht hatte, mit denen laut Stadtverordnetenbeschluss die Toilettensanierung finanziert werden soll.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 17.10.2002)