Totalüberschußfrist

  1. Mehrfach wurden Pläne für steuerrechtliche Veränderungen bekannt, die eine rückwirkende Geltung vorsahen: der zu erwartende Erlaß zum Thema Liebhaberei mit der Verkürzung der Totalüberschußfrist von 100 auf 30 Jahre. ( Quelle: Die Welt vom 03.02.2005)