Die im Winter von Samstag abend bis Montag nachmittag und in den Sommermonaten immerhin noch am Sonntag nachmittag vorgeschriebene Schließung der Geschäfte wäre dann aufgehoben, der Totalausbeutung der Beschäftigten keinerlei Grenze mehr gesetzt.
( Quelle: TAZ 1995)