Das Gericht habe "erhebliche Zweifel, ob das Frauenhaus das Recht der Totenfürsorge hat".
( Quelle: TAZ 1991)
Die massiven Verstöße bei der Totenfürsorge sind Gegenstand von Beschwerden, die die Bestatter an ihre Innung schickten.
( Quelle: Die Welt Online vom 15.05.2004)