Trabrennbehörde

  1. Um so mehr sind Konsequenzen gefordert: Die Mariendorfer haben da sie ihr höchstes Strafmaß (drei Monate Sperre und 3 000 Mark Geldstrafe) als ungenügend erachten den Fall Wagner an die Oberste Berliner Trabrennbehörde (OBT) weitergeleitet. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)