Trainingsstützpunkte

  1. Die 2001 zur Unterstützung des Afghanistan-Krieges eingerichteten Standorte in Usbekistan, Tadschikistan und Kirgistan sollen beibehalten sowie als Trainingsstützpunkte und für eventuelle Kriseneinsätze genutzt werden. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 26.03.2004)