Transferentschädigungsregelung

  1. Darin heißt es: Sollte während der Laufzeit 'die bisherige Transferentschädigungsregelung teilweise oder ganz' entfallen, so 'verpflichtet sich der Spieler, den Vertrag unter denselben Bedingungen um ein Jahr fortzusetzen, falls es der Verein wünscht'. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)