Ebensowenig sind im Berufsfußball Ausländerklauseln für Drittstaatsangehörige unzulässig; auch Transferklauseln für Drittstaatsangehörige oder für rein innerdeutsche Vereinswechsel ohne Gemeinschaftsrechtsbezug (67) bleiben zulässig.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)