Für maximal zwölf Monate erhalten sie Schulungen und Transferkurzarbeitergeld in Höhe des Arbeitslosengelds, 60 bis 67 Prozent des Nettogehalts, das von der DSM um ein Viertel aufgestockt wird.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 07.07.2004)
Nach der ab 01.01.2004 gültigen neuen Gesetzgebung wird nun unterschieden zwischen der Förderung von Transfermaßnahmen und dem Bezug von Transferkurzarbeitergeld.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 13.03.2004)