Nach Meinung von Schäfer ist Paragraph 11 in diesem Fall auch für den Nicht-EU-Bürger Elber gültig, da sich das Transferrecht in Deutschland infolge des Bosman-Urteils geändert hat und Elber mit seiner Vertragsunterschrift diesen Passus anerkannte.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)