Transitreisende

  1. Transitreisende müssen Devisen im Wert von zehn Dollar umwechseln, Pauschaltouristen sind ganz vom Zwangsumtausch befreit. ( Quelle: TAZ 1989)
  2. Ab 2008 gelten die Vorgaben Zintel zufolge auch für Transitreisende aus Nicht-EU-Staaten mit Zielen außerhalb der EU. ( Quelle: n-tv.de vom 27.07.2005)