Transitreisende müssen Devisen im Wert von zehn Dollar umwechseln, Pauschaltouristen sind ganz vom Zwangsumtausch befreit.
( Quelle: TAZ 1989)
Ab 2008 gelten die Vorgaben Zintel zufolge auch für Transitreisende aus Nicht-EU-Staaten mit Zielen außerhalb der EU.
( Quelle: n-tv.de vom 27.07.2005)