Dienstleistungen für den Kunden (Business to Business) reichen vom Transportvertrag über Qualitätskontrolle bis zum Call Center.
( Quelle: DIE WELT 2001)
An dieser Stelle wurden bereits der "Grundriß des gesamten Gütertransportrechts" von Dubischar (NJW 1988, 1311) und "Der Transportvertrag" von Basedow (NJW 1988, 2721) besprochen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)