Transportvertrag

  1. Dienstleistungen für den Kunden (Business to Business) reichen vom Transportvertrag über Qualitätskontrolle bis zum Call Center. ( Quelle: DIE WELT 2001)
  2. An dieser Stelle wurden bereits der "Grundriß des gesamten Gütertransportrechts" von Dubischar (NJW 1988, 1311) und "Der Transportvertrag" von Basedow (NJW 1988, 2721) besprochen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)