Weniger Probleme mit den Treibstoffpreisen sah Kathrin Spanek von der Bankgesellschaft Berlin.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Generell ermöglicht das Reisevertragsrecht den Veranstaltern zum Beispiel bei gestiegenen Treibstoffpreisen eine Erhöhung des ursprünglich bestätigten Reisepreises.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)