Treuhand-Eigentum

  1. Die Investoren vertreten die Auffassung, daß die Treuhandanstalt damals nicht befugt war, die Verlagsanteile zu verkaufen, da das Unternehmen nicht in Treuhand-Eigentum sondern im Eigentum des Kulturbundes der früheren DDR gewesen sei. ( Quelle: Tagesspiegel 1998)