Treuhandgesetzes

  1. Es entspricht der Intention des Treuhandgesetzes, die Wirtschaftsstruktur im Beitrittsgebiet zu verbessern, indem sanierungsfähige Unternehmen privatisiert und sanierungsunfähige stillgelegt werden. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Der Einigungsvertrag hat nur in Art. 25 die Fortgeltung des Treuhandgesetzes mit einigen Maßgaben nach dem Wirksamwerden des Beitritts vereinbart. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)