Hinsichtlich der Treuhandtätigkeit des Notars im Zusammenhang mit der Hebgebühr wäre eine Darstellung der Kaufgeldfinanzierung bei Grundstückskäufen begrüßenswert.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Die vierjährige Treuhandtätigkeit könne noch nicht abschließend bewertet werden.
( Quelle: Berliner Zeitung 1994)