Treuhandverwaltung

  1. Weil sich Redaktion und Verlag bemühten, diesem Anspruch gerecht zu werden, wurde "ND jetzt unter Treuhandverwaltung" gestellt, wie die Schlagzeile hieß. ( Quelle: )
  2. Zunächst konnten aus derartigen Vermögen noch eng begrenzte Unterstützungen an die einstigen Eigentümer bezahlt werden, auch verkündete die Treuhandverwaltung: Das "Eigentumsrecht selbst bleibt zunächst unberührt". ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 19.03.2005)