Triebtäterin

  1. Als Triebtäterin muss sie sich registrieren lassen, außerdem muss sie in Behandlung; die Behörden werden ferner ihre neuen Nachbarn informieren, die wahrscheinlich durch die Kamerawagen sowieso vorab Bescheid wissen. ( Quelle: Spiegel Online vom 08.08.2004)