Beim nächtlichen Genuss von kühlen Mixgetränken können sich Trinkende jetzt ein Licht aufgehen lassen.
( Quelle: Tagesspiegel vom 24.11.2003)
Das hat gestern wohl eine überlesen - einer der drei Sicherheitsleute weist die in der Hitze durstig Trinkende daraufhin, dass ihre Wasserflasche ein verbotenes Gut ist.
( Quelle: Tagesspiegel vom 12.07.2005)