Die Angaben der Bedienungen in der Steuererklärung zur Höhe des eigenommenen Trinkgeldes hätten die Finanzbehörden mit einem Male als zu niedrig eingestuft.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Der gesamte Berufsstand, von der Aushilfsbedienung in der Studentenkneipe bis zum fest angestellten Oberkellner im Luxusrestaurant, fühlt sich durch die Besteuerung des Trinkgeldes diskriminiert.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)