Trips-Abkommen

  1. Zwar existieren mit der UN-Konvention über die biologische Vielfalt (CBD) und dem Trips-Abkommen der Welthandelsorganisation zwei Vertragswerke, die den Schutz des geistigen Eigentums garantieren sollen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 05.04.2003)