Doch der einschlägige Artikel 31 des Trips-Abkommens ist undeutlich formuliert und in der Praxis noch nie getestet worden.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 13.11.2001)
Die Opposition ruft Artikel 31 des Trips-Abkommens in Erinnerung; er befreit im Falle eines medizinischen Notstandes von Restriktionen.
( Quelle: Die Zeit (14/2001))