Truppendienstes

  1. Das hat erst Ende Juni der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts bekräftigt: Einer Sanitätsunteroffizierin wurde versagt, als Militärkraftfahrlehrerin in eine Laufbahn des Truppendienstes zu wechseln. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)