Schon beim letzten Konfirmandenunterricht meldeten Eltern reihenweise ihre Kinder ab, weil mit Tscharntke keine Einigung mehr über die pädagogische Betreuung zu erzielen sei.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Unstrittig ist für Oberrechtsrat Duncker, daß Tscharntke zu der Amtseinsetzung verpflichtet sei.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)