Gebilligt hat der BFH hingegen (im summarischen Verfahren der Aussetzung der Vollziehung) die "Drohverlust"rückstellung aus der Bestellung eines Turbinentankers, die angesichts der Ölkrise als Fehlmaßnahme zu bewerten war (110).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)