Turbinentests

  1. Der VGH behielt sich jedoch vor, in einer späteren Entscheidung zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen anzuordnen - etwa Betriebsbeschränkungen oder den Bau einer Lärmschutzhalle für Turbinentests. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 29.06.2005)