UB-Geschäftsführers

  1. Die Anwältin des UB-Geschäftsführers betonte vor dem Koblenzer Landgericht, durch die Praktiken bei dem 1993 geschlossenen Unternehmen sei das Risiko einer Übertragung von Aids und Gelbsucht durch Blutplasma nicht erhöht worden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)