Die Anwältin des UB-Geschäftsführers betonte vor dem Koblenzer Landgericht, durch die Praktiken bei dem 1993 geschlossenen Unternehmen sei das Risiko einer Übertragung von Aids und Gelbsucht durch Blutplasma nicht erhöht worden.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)