Ein Verlöbnis beinhalte das allgemeine Verbot, etwas zu tun, das der beabsichtigten Eheschließung im Wege stehen könnte, betonten die Richter (Az.: 15 UF 797/94).
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Für diese Fraktionen der einst wichtigsten Partei der UF wäre dies bei den nächsten Wahlen wohl der Todesstoß.
( Quelle: Junge Welt 2000)
Die Oberlandesgerichte Köln (Az.: 26 WF 78 / 02) und Koblenz (Az.: 11 UF 319 / 02) haben das kürzlich bejaht.
( Quelle: Tagesspiegel vom 20.09.2003)
Ein Mitspracherecht habe er daher nur im Fall der gemeinsamen elterlichen Sorge, heißt es in dem Urteil (Aktenzeichen 11 UF 27/04).
( Quelle: Spiegel Online vom 13.08.2005)