Der Vertriebshändlervertrag als solcher ist demzufolge kein Kaufvertrag i. S. des UN-Kaufrechts. Die in Durchführung eines Vertriebshändlervertrages abgeschlossenen einzelnen Kaufgeschäfte hingegen unterliegen im Zweifel dem UN-Kaufrecht (10).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Am 1. 1. 1990 trat das UN-Kaufrecht (UNKR) (69) für die DDR in Kraft (70).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)