UN-Kaufrecht

  1. Der Vertriebshändlervertrag als solcher ist demzufolge kein Kaufvertrag i. S. des UN-Kaufrechts. Die in Durchführung eines Vertriebshändlervertrages abgeschlossenen einzelnen Kaufgeschäfte hingegen unterliegen im Zweifel dem UN-Kaufrecht (10). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Am 1. 1. 1990 trat das UN-Kaufrecht (UNKR) (69) für die DDR in Kraft (70). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)