Einerseits zählt sie neuerdings die "Absicherung" von "humanitären Aktionen zum Schutz der Zivilbevölkerung, von Hilfslieferungen und Waffenstillständen" sowie die Sicherung von UN-Mandatsgebieten und UN-Schutzzonen zu den "Blauhelmaktionen".
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)