Nach der Veröffentlichung des kurzen Kommuniqués, das von US-Anwälten formuliert worden war und zu Spekulationen geradezu einlud, verweigerten Firmensprecher weitere Auskünfte unter Verweis auf rechtliche Beschränkungen in den USA.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 27.09.2003)
Die Sammelklage von US-Anwälten von Holocaust-Opfern gegen Banken und Versicherungen war 1998 Anstoß der konkreten Verhandlungen über die Entschädigung ehemaliger NS-Zwangsarbeiter.
( Quelle: DIE WELT 2000)