Das Unternehmen kritisierte das Urteil und wies daraufhin, dass seine Sitze die von US-Bundesbehörden und der Industrie gesetzten Sicherheitsstandards überträfen.
( Quelle: ZDF Heute vom 26.11.2004)
Das Antibiotikum ist zwar mit dem von den US-Bundesbehörden empfohlenen Ciprobay chemisch verwandt, wurde aber im Gegensatz zu diesem nicht ausdrücklich zur Behandlung einer Milzbrandinfektion zugelassen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 21.11.2001)