Das Verbrennen eines Kreuzes und ähnliche rassistisch motivierte Demonstrationen in der Öffentlichkeit sind nach Auffassung des Obersten US-Gerichts vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
Dieses Konsortium wiederum ist nach Angaben der Anwaltskanzlei Fulbright and Jaworski durch die Entscheidung des US-Gerichts gebunden.
( Quelle: Tagesschau Online vom 17.12.2004)