Das Verfahren wurde im Rahmen des Kapitel Elf des US-Insolvenzrechtes eingeleitet, das eine Weiterführung der Geschäfte unter Aufsicht eines Insolvenzgerichts ermöglicht.
( Quelle: Aachener Zeitung vom 19.10.2005)
Das Verfahren nach Kapitel 11 des US-Insolvenzrechtes ermöglicht eine Weiterführung der Geschäfte.
( Quelle: Schweriner Volkszeitung vom 16.07.2003)