Die Strafe solle eine Signalwirkung nach außen haben und abschreckend wirkend, damit der Korruption in der öffentlichen Verwaltung Einhalt geboten werde, sagte der Vorsitzende Richter Udo Heissler zur Begründung des Urteils.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
"Bei Korruption in solch erschreckendem Umfang gibt es kein Pardon", sagte der Vorsitzende Richter Udo Heissler bei der Begründung des Urteils.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)