"Unsere Untersuchungen zeigen für jeden Ökologen überdeutlich: Der Zusammenhang zwischen der Ufervegetation eines Flusses und den Lachsen ist keine Einbahnstraße", kommentiert Naiman die veröffentlichte Arbeit.
( Quelle: Die Welt 2001)
Noch bis zum 30. September ist es laut Brandenburgischem Naturschutzgesetz unzulässig, Bäume, Gebüsch, Ufervegetation oder ähnlichen Bewuchs außerhalb des Waldes abzuschneiden, zu roden, zu verbrennen oder auf andere Weise zu beseitigen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)