Wenn sich am Umfang der Arbeit etwas ändern solle, dann müsse der Gesetzgeber darüber befinden.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Betriebswirtschaftlich ist der Umfang der Arbeit noch nicht zu beziffern, weil erst seit diesem Jahr ein Geschäftsführer hier arbeitet.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 29.08.2002)