Umgehungsabsicht

  1. Es wäre abwegig anzunehmen, der TV wäre wesentlich mit Blick auf § 117 Abs. 2 AFG abgeschlossen worden; für eine Umgehungsabsicht liegen, wie das SG schon betont hat, keinerlei Anhaltspunkte vor. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)